„Wenn Demonstranten Steine werfen, werden sie aus einer Demo herausgegriffen und verurteilt. Für gewalttätige Polizisten gilt das anscheinend nicht.“, so Zimmerman im Eröffnungswort der Konferenz „Demokratisierung der Polizei?!“, am Samstag dem 18. Juni 2011 im nordrhein-westfälischen Landtag.
Diese Veranstaltung solle keine „linksradikale Kampfansage an die Polizei“ sein, sondern solle Lösungen für die teilweise grundrechts- bzw. menschenrechtsverletzende Vorgänge innerhalb der Polizei zur Debatte bringen, betonte Gastgeberin Anna Conrads.

Neben Mitgliedern der Linkspartei und Amnesty International Deutschland, referierten Menschen aus dem juristischen Spektrum sowie Vertreter_innen der Polizeigewerkschaft GdP zu dem Thema.
Zumindest in einem Punkt waren sich die Teilnehmer_innen einig, wie GdP Vorsitzender Frank Richter formulierte: „Polizisten, die ihre Gewalt missbrauchen, gehören nicht in diese Polizei!“

Wie Gewaltmissbrauch allerdings zu vermeiden sei, war zumindest für den Gewerkschaftsvertreter nicht ganz einstimmig klar. Illegales Verhalten von Beamt_innen zeigt sich meist in der Behandlung von Gefangenen bei Vernehmungen, auf dem Weg zur oder in der Zelle selber. Von rassistischen Diskriminierungen bis hin zur körperlichen Gewalt gibt es hier vielfältige Übergriffe. Ein anderes Feld von überzogenen Handlungen ist der Einsatz von Bereitschaftspolizist_innen auf Demonstrationen.
Demonstrationen sind kein „Sicherheitsrisiko“
Für viele politisch aktive Menschen ist nicht erst seit Stuttgart klar, dass Polizei überzogene Gewalt durch Schlagstock-, Pfefferspray- und Wasserwerfereinsätze regelmäßig praktiziert. Auch Methoden, die an der Grauzone der Verfassungskonformität liegen, wie Provokateure und Aufklärungsdrohnen sind keine Seltenheit. Opfer dieser Aggressionen sind nicht nur die aus der Bildzeitung bekannten radikalen „Chaoten“, sondern meist alte wie junge Menschen – bis hin zu Bundestagsabgeordneten – die eines ihrer wichtigsten demokratischen Rechte und Mittel zur politischen Mitwirkung wahrnehmen wollen: das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Für Elke Stevens vom Komitee für Grundrechte und Demokratie steht fest: Demonstrationen sind kein „Sicherheitsrisiko“ für den Staat, sondern garantieren lebendige Demokratie. Wie und wo demonstriert wird, darf nicht der Staat bestimmen. Protest wird von den Menschen selbst gestaltet, auch in Formen wie gewaltlosen Sitzblockaden. Solche Protestformen pauschal zu kriminalisieren oder provisorisch den Zugang zu solchen Demonstrationen mit Gewalt oder Schikanen abschreckend zu gestalten, ist schlicht undemokratisch.
Ähnlich bewertet Sie die Einsätze von BFE-Einheiten, die oft als Gruppe ohne Rücksicht in die Masse von Demoteilnehmern stürzt, um eine angebliche Gefahrenquelle festzunehmen und Beweise zu sichern. Dabei werden meist Unbeteiligte weggeschubst und bekommen die sehr robuste Schutzkleidung der Beamt_innen zu spüren. Dass dieses Verhalten nicht deeskalierend wirkt, sondern eine angespannte Stimmung noch weiter anheizt, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Verdacht, aggressive Gegenreaktionen provozieren zu wollen, liegt hier sehr nahe.

Mittlerweile kaum wegzudenken aus dem Demopanorama sind die U-Bootartigen Video-Überwachungs-Wagen. Vor jedem Anti-Nazi-Protest werden sie frühzeitig in Position gebracht und zeichnen jede Bewegung der Teilnehmer_innen auf. Somit sind öffentliche Proteste unter ständiger staatlicher Beobachtung. Ein Zustand, der eher der ehemaligen DDR-Regierung zuzutrauen sei, wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellte. Videoüberwachung darf nur bei konkreten Anhaltspunkten eingesetzt werden, ansonsten widerspricht sie dem Versammlungsgesetz und ist damit verfassungswidrig.
Kessel meistens rechtswidrig, Polizisten filmen erlaubt
Platzverweise aufgrund von Kleidung und Aussehen sei nach Stevens Aussage, ebenfalls nicht rechtmäßig. Hier gilt ebenfalls, dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss. Auch das Kesseln von Demonstrant_innen braucht diesen Verdacht. Eine Prüfung der auffälligsten Kessel in der Vergangenheit hat ihre Organisation als meistens rechtswidrig widerlegt. Wer sich schon einmal gegen braune Propaganda gestellt hat, wird sicherlich wissen, wie leicht einem die Hundertschaften eins der elementarsten Grundrechte entzieht: das Recht auf freie Entfaltung.
Eine gute Nachricht, für alle die Polizeigewalt auf Demonstrationen per Foto- oder Videohandy dokumentieren wollen: Polizisten haben als Behörde im öffentlichem Einsatz kein Recht am eigenen Bild. Auch wenn sie es verbieten zu filmen, haben sie keine rechtliche Handhabe Aufnahmen zu unterbinden oder deren Löschung zu verlangen. Bei diesen Aufzeichnungen sollte man allerdings trotzdem vorsichtig sein, da neben dem rechtswidrigem Verbot auch noch physische rechtswidrige Reaktionen folgen können.
Die Dokumentation von Polizeigewalt und auch der Einsatz von Legal-Teams am Rande von Demos, sollte allerdings kein Normalzustand sein, wie Stevens bemerkte: „Es ist erschreckend, dass wir nur noch demonstrieren können, wenn genügend Anwälte anwesend sind.“ Weiter bezeichnete sie den Einsatz von verdeckten Ermittlern unter Demonstrant_innen, wie jeden Geheimdienst als undemokratisch.
Neben ihrem Einwand sollte auch allen Antifaschist_innen aus den Erfahrungen mit dem 3. Reich klar sein, dass es Geheimdienste nicht mehr geben darf.
Beamt_innen können sich gegenseitig schlecht erkennen
Ihr Folgeredner, Alexander Bosch von Amnesty International Deutschland (AI), gab nach einer Analyse eine Aussicht auf mögliche Lösungen für eine demokratische Polizei. Ein großes Problem stellt für ihn die Gewalt in den Gewahrsamsräumen dar. Hier liegt ein Schwerpunkt von Gewalttaten, die meist durch mangelnde Beweise für die Opfer oder die schwere Identifizierbarkeit von Beamt_innen, nicht zur Anzeige kommen. Die schlechte Erkennbarkeit von Kolleg_innen in Dienstuniform geben oft auch Beamt_innen vor Gericht an, wenn sie gegen Kolleg_innen aussagen müssen.

Für AI ist auch der Chorgeist der Polizei eine Schweigemauer, die Ermittlungen erschwert. Nestbeschmutzer_innen haben demnach unter Mobbing zu leiden, dass bis hin zu Mafiasymbolen, wie einer toten Ratte im Spind einer Kollegin, die eine Aussage gemacht hat, reicht.
Auch Anzeigesteller_innen außerhalb der Polizei haben es nicht leicht. AI stellte fest, dass Richter Staatsbeamt_innen mehr glauben schenken, als den Kläger_innen. Erst recht wenn sie erkennbar aus Randgruppen stammen. Die Folge ist oft ein eingestelltes Verfahren oder – aus Rücksicht an die Rentenansprüche – ein geringes Strafmaß.
Fehlende Identifizierbarkeit ist Menschenrechtswidrig
Die Anonymität der Beamt_innen, besonders mit Helmen, erschweren aber nicht nur Ermittlungen: Als psychologisch bewiesen gilt auch die Tatsache, dass Menschen in Anonymität verantwortungsloser handeln als Menschen mit.
Bosch formulierte die AI-Forderungen daher so:
• unabhängige Untersuchungen
• Kennzeichnungspflicht
• Ton und Videoaufzeichnung in Gewahrsamsräumen
• vermehrte Menschenrechtsbildung bei der Polizei
Rechtswidrige Handlungen auf Befehl sind strafbar
Den Punkt der Kennzeichnungspflicht hob er besonders hervor, da eine fehlende Identifizierbarkeit bei Missbrauch von Staatsgewalt, eine Menschenrechtsverletzung ist. Ebenfalls betonte er, dass rechtswidrige Handlungen auch auf Befehl strafbar sind.
Dr. Rolf Gössmann betrachtete die sozialpolitischen Auswirkungen auf die Polizei. Durch die Gesellschaft – und vor allem die Regierung – produzierten sozialen Krisen und Probleme können nicht allein durch Polizei gelöst werden. Das führe seiner Meinung nach, zu Machtmissbrauch, der noch durch Freiheitseinschränkungen wie das Antiterrorgesetz verschärft wird, und wirkliche Ursachenbekämpfung weiter in den Hintergrund drängt.
Menschen werden zu „Sicherheitsrisikos“
Zum härteren Durchgreifen gesellt sich der Präventionswahn. Polizei soll am besten vor dem Täter schon am Tatort sein, was natürlich nur durch vorherige Datensammlung funktioniert. Aus seiner Sicht ein Kurs, der klar in Richtung Maßlosigkeit geht, an deren Ende nicht mehr Menschen, sondern „Sicherheitsrisikos“ stehen, die ihre Unschuld beweisen müssen. Unter dem Deckmantel der angeblichen Sicherheit entstehen im Zeichen der „Terrorbekämpfung“ gefährliche Machtkonzentrationen aus Militär, Polizei und Geheimdienst, die viele an der demokratischen Legitimation zweifeln lässt, wenn nicht sogar einige an das Reichssicherheitshauptamt zurückerinnern lässt.

Seine Rede abschließend, forderte Gössmann, Polizeibeauftragte für Bürger_innen und Beamt_innen einzuführen. Ebenso plädierte er für eine Polizeistrukturreform und intensive Polizeischulungen in Menschenrecht.
In der anschließenden Debatte empörte sich, nach erster Zustimmung zu den meisten geforderten Maßnahmen, Frank Richter darüber, Polizist_innen unter einen Generalverdacht zu stellen. Dazu bemängelte er auch die nicht vertretbaren Unterbesetzungen von Einheiten sowie die überlangen Einsätze von Hundertschaften. Diese arbeitsrechtliche Sicht vertrat Anna Conrads MdL ebenfalls und betonte, dass sich hierfür ihre Partei ebenfalls starkmache.
Konsens der übrigen RednerInnen war: „Es muss einen mentalen Wandel in der Polizei geben.“, der von den Zuschauern nicht bemängelt wurde.
Titelfoto PM Cheung